Dr. Stefan Reiss

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Seit November 2000 arbeite ich als Rechtsanwalt in der Rhein-Neckar-Region. Von Anfang an habe ich mich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und später auch auf das Handelsvertreterrecht. Aufgrund meiner besonderen praktischen Erfahrungen und Kenntnisse bin ich seit 2006 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Im Jahre 2022 gründete ich meine eigene Kanzlei. Seitdem vertrete ich ausschließlich Mandanten im Arbeitsrecht und im Handelsvertreterrecht. Neben meiner Berufstätigkeit habe ich im Jahre 2003 meine Dissertation im Bereich der Streitschlichtung und Mediation abgeschlossen.

Schon während meines Studiums und Referendariats lag mein Schwerpunkt im Arbeitsrecht. Somit bearbeite ich seit über dreißig Jahren Fälle im Arbeitsrecht. Ich vertrete mittelständische Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte. Für die Interessen meiner Mandanten setze ich mich außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen und Lohnansprüchen ein. Außerdem berate ich beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und entwerfe für meine Mandanten sämtliche arbeitsrechtlichen Dokumente darunter Arbeitsverträge, Bonusabreden, Wettbewerbsverbote, Compliance-Richtlinien, Vereinbarungen zum mobilen Arbeiten oder zur Wahrnehmung eines Sabbaticals.

Mein besonderes Interesse gilt dem kollektiven Arbeitsrecht. Ich berate, schule und vertrete Betriebsräte in allen denkbaren Situationen. So trete ich für meine Betriebsräte in der Einigungsstelle und in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auf. Bei Betriebsänderungen unterstütze ich sie, wenn es um den Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans geht. Außerdem werde ich von Betriebsräten für die Erstellung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen beauftragt.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Handelsvertreterrecht. Auf diesem Rechtsgebiet verfüge ich über eine langjährige Erfahrung. Ich werde bundesweit von Handelsvertretern und Unternehmen mandatiert, wenn es um Kündigungen des Vertrages oder die Verfolgung und die Abwehr von Ansprüchen auf die Zahlung von Provisionen, den Ausgleichsanspruch, Schadensersatz oder die Erstellung eines Buchauszuges geht.

Eine gute Interessenvertretung beginnt für mich mit der Frage, was für meine Mandanten auf dem Spiel steht. Ob es um persönliche Ansprüche, unternehmerische Entscheidungen oder die Rechte eines Betriebsrats geht – jedes Anliegen hat seine eigenen juristischen, wirtschaftlichen und emotionalen Rahmenbedingungen. Diese gilt es zunächst genau zu erfassen, um daraus eine überzeugende und tragfähige Strategie zu entwickeln. Meine Aufgabe als Anwalt besteht anschließend darin, die Interessen meiner Mandanten mit Nachdruck zu verfolgen. Eine streitige Auseinandersetzung ist dabei meistens der richtige Weg. Nicht jeder Konflikt muss jedoch vor Gericht entschieden werden. Verhandlungen, Streitschlichtung und Mediation können in geeigneten Fällen zu Lösungen führen, die schneller und wirtschaftlicher sind. Mit der Effizienz konsensorientierter Verfahren habe ich mich bereits im Rahmen meiner wissenschaftlichen Tätigkeit intensiv auseinandergesetzt und verbinde diese Erkenntnisse heute mit meiner Jahrzehntelangen Berufserfahrung.

Meine Mandanten erhalten von mir somit eine klare Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, eine strategische Empfehlung und eine engagierte Vertretung – mit dem Ziel, ihre Interessen konsequent mit Erfolg durchzusetzen.

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